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   BPatG, 13.08.2004 - 20 W (pat) 4/04   

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https://dejure.org/2004,31123
BPatG, 13.08.2004 - 20 W (pat) 4/04 (https://dejure.org/2004,31123)
BPatG, Entscheidung vom 13.08.2004 - 20 W (pat) 4/04 (https://dejure.org/2004,31123)
BPatG, Entscheidung vom 13. August 2004 - 20 W (pat) 4/04 (https://dejure.org/2004,31123)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89

    Prozeßführungsbefugnis des Zedenten einer Forderung

    Auszug aus BPatG, 13.08.2004 - 20 W (pat) 4/04
    Danach darf jemand ein fremdes Recht aufgrund einer ihm von dem Berechtigten erteilten Ermächtigung im eigenen Namen im Prozess verfolgen, sofern er hieran ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (ständige Rechtsprechung des BGH vgl NJW 1990, 1117-1118).
  • BPatG, 17.07.2001 - 23 W (pat) 37/00

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen einen Zurückweisungsbeschluss des

    Auszug aus BPatG, 13.08.2004 - 20 W (pat) 4/04
    Der Senat hat Bedenken, diese Regelung des MarkenG auf den Rechtsübergang bei Patenten zu übertragen, wie dies der 23. Senat in seiner Entscheidung vom 17. Juli 2001 (BPatGE 44, 156ff) abweichend von der bisher herrschenden Meinung (vgl Busse, PatG, 6. Aufl § 30, Anm 99, mwN) getan hat.
  • BPatG, 27.01.2005 - 21 W (pat) 52/02

    Beschwerdebefugnis des noch nicht eingetragenen Rechtsnachfolgers

    Nach anderer Ansicht wird angenommen, dass wegen des abschließenden Regelungsgehalts des § 30 Abs. 3 Satz 2 PatG auch ein Beschwerderecht erst mit Vollzug der Umschreibung bestehe, weil der Rechtsnachfolger erst von diesem Zeitpunkt an in die Verfahrenstellung des bisher Beteiligten aufrücke (vgl zB BPatG GRUR 2002, 371, 373 - Pressform; BPatG 20 W (pat) 4/04, Beschluss vom 13.8.2004; Busse, Patentgesetz, 6. Aufl., Rdn 99 zu § 30 PatG - mwH).
  • BPatG, 27.10.2005 - 10 W (pat) 2/04
    Nach dem Wortlaut des § 30 Abs. 3 Satz 2 PatG bleibt der eingetragene Inhaber bis zum Vollzug der Umschreibung gegenüber dem Patentamt allein berechtigt und verpflichtet, mit der Folge, dass nur der Eingetragene antragsberechtigt ist (so auch BPatG vom 13. August 2004 - 20 W (pat) 4/04, veröffentlicht in Juris; Krasser PatR, 5. Aufl, S 474 ff).
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